Seit dem 02.12.2021 gilt die 2G Plus-Regel zum Besuch der Ausstellungshäuser. Zum Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung von COVID 19 ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorzuweisen. Ab dem 11.12. entfällt für Personen mit Booster-Impfung die Testpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren, Kinder, die in KiTa oder Schule regelmäßig getestet werden, sowie Schwangere und andere Personen, die sich nicht impfen lassen können. Generell gilt eine Maskenpflicht.
Für den Besuch von Veranstaltungen ist die Kontaktnachverfolgung notwendig. Sie können sich in ein Formular eintragen oder die Luca-App nutzen.
Für den Ausstellungsbesuch ist keine Kontaktnachverfolgung nötig. Dies gilt nur bei Veranstaltungen.